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Grundlagen

Rechnung ohne Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung §19 UStG erklärt

Wann darfst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben? Alles zur Kleinunternehmerregelung, korrekter Formulierung und häufigen Fehlern.

Markus Weber · ·5 Min Lesezeit

Nicht jeder Unternehmer muss Umsatzsteuer auf seine Rechnungen schreiben. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Aber Vorsicht: Es gibt klare Regeln, wie die Rechnung aussehen muss.

Wann darfst du Rechnungen ohne USt. schreiben?

Du darfst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn:

  • Dein Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro lag (brutto)
  • Dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt
  • Du dem Finanzamt nicht auf die Regelbesteuerung optiert hast

Wer profitiert typischerweise?

  • Nebenberuflich Selbstständige
  • Freelancer in der Startphase
  • Kleingewerbetreibende
  • Studenten mit Nebeneinkünften

So schreibst du die Rechnung korrekt

Was MUSS auf die Rechnung

Alle Standard-Pflichtangaben nach §14 UStG — PLUS:

Hinweis auf die Steuerbefreiung. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal nicht korrekt.

Korrekte Formulierungen (wähle eine)

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

"Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG."

"Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Was du NICHT schreiben darfst

  • ❌ "MwSt.: 0%" — Suggeriert einen Steuersatz, den es nicht gibt
  • ❌ "MwSt.: 0,00€" — Gleicher Fehler
  • ❌ "Umsatzsteuer: befreit" — Zu ungenau, kein §19-Bezug
  • ❌ Gar keinen Hinweis — Rechnung ist dann formal falsch

Achtung: Wenn du versehentlich Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, schuldest du sie dem Finanzamt — auch als Kleinunternehmer! Das gilt selbst bei einem Tippfehler.

Muster: Rechnung als Kleinunternehmer


Max Mustermann
Musterweg 1, 10115 Berlin
St.-Nr.: 12/345/67890

An: Firma GmbH
Rechnung Nr. 2026-015
Datum: 12.04.2026
Leistungszeitraum: März 2026

Pos  Beschreibung               Betrag
1    Webdesign (20h à 50€)     1.000,00€
2    Logo-Design                  300,00€

Gesamtbetrag:                  1.300,00€

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile

  • Keine USt-Voranmeldung nötig
  • Günstigere Preise für Privatkunden (keine 19% aufgeschlagen)
  • Weniger Buchhaltungsaufwand

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug bei Einkäufen
  • B2B-Kunden können keine Vorsteuer abziehen → du bist effektiv teurer
  • Umsatzgrenze begrenzt Wachstum (oder du musst wechseln)

Wann lohnt sich der Wechsel zur Regelbesteuerung?

  • Wenn du hohe Ausgaben hast (Vorsteuer-Erstattung)
  • Wenn die Mehrheit deiner Kunden B2B sind (die die Vorsteuer abziehen)
  • Wenn du die 22.000€-Grenze überschreitest
  • Wenn du Investitionen planst (Computer, Ausstattung)

Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in wenigen Sekunden — kostenlos starten und sofort loslegen.

Häufige Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Ja. Die E-Rechnung enthält den §19-Hinweis als Freitext und den Steuersatz 0%. Ab 2028 musst du als Kleinunternehmer E-Rechnungen an B2B-Kunden versenden.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Im Folgejahr musst du zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer ausweisen. Clever Invoice passt die Einstellungen mit einem Klick an.

Muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer. - [Freelancer-Rechnung: Vorlage & Tipps →](/freelancer-rechnung) - [Rechnung Pflichtangaben: Was muss drauf? →](/blog/rechnung-pflichtangaben) - [E-Rechnung Pflicht für Kleinunternehmer →](/blog/e-rechnung-pflicht-kleinunternehmer)

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