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Branchen

Rechnungen für Ärzte und Therapeuten: Abrechnung im Gesundheitswesen

Korrekte Rechnungsstellung für Heilberufe: Von GOÄ und GebüH über Privatpatienten bis zur Umsatzsteuerbefreiung. Der komplette Leitfaden für medizinische Berufe.

Dr. Thomas Richter · ·14 min Lesezeit

Die Rechnungsstellung im Gesundheitswesen unterliegt besonderen Regeln. Als Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut, Heilpraktiker oder Psychotherapeut musst du nicht nur die allgemeinen Rechnungsvorschriften kennen, sondern auch spezifische Gebührenordnungen und steuerliche Besonderheiten beachten. Dieser umfassende Leitfaden zeigt dir, wie du korrekt abrechnest.

Besonderheiten der Abrechnung im Gesundheitswesen

Die Abrechnung von Gesundheitsleistungen unterscheidet sich grundlegend von anderen Branchen:

Gebührenordnungen als Grundlage

BerufsgruppeGebührenordnungBesonderheit
ÄrzteGOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)Staatlich festgelegt
ZahnärzteGOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)Staatlich festgelegt
HeilpraktikerGebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)Empfehlung, nicht bindend
PhysiotherapeutenEigene Preisgestaltung bei PrivatpatientenKassensätze bei GKV
PsychotherapeutenGOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)Teil der GOÄ

Abrechnungswege

  1. Kassenärztliche Abrechnung: Über die KV mit gesetzlichen Krankenkassen
  2. Privatärztliche Abrechnung: Direkt mit dem Patienten oder über PVS
  3. IGeL-Leistungen: Individuelle Gesundheitsleistungen (Selbstzahler)
  4. Arbeitsunfälle: Abrechnung über Berufsgenossenschaften

Die GOÄ verstehen und anwenden

Die Gebührenordnung für Ärzte ist die Grundlage jeder privatärztlichen Abrechnung:

Aufbau der GOÄ

Die GOÄ enthält alle abrechenbaren ärztlichen Leistungen mit:

  • Gebührennummer: Eindeutige Identifikation der Leistung
  • Leistungsbeschreibung: Genaue Definition
  • Punktzahl: Basis für die Berechnung
  • Einfacher Gebührensatz: Punktzahl × 5,82873 Cent

Steigerungssätze (Multiplikatoren)

LeistungsartRegelhöchstsatzBesonderer Höchstsatz
Persönliche Leistungen2,3-fach3,5-fach
Technische Leistungen1,8-fach2,5-fach
Laborleistungen1,15-fach1,3-fach

Wichtig: Bei Überschreitung des Regelhöchstsatzes ist eine schriftliche Begründung erforderlich!

Beispielrechnung nach GOÄ


Privatärztliche Rechnung

Patient: Max Mustermann
Datum: 15.01.2026

GOÄ-Nr. | Leistung                    | Faktor | Betrag
--------|-----------------------------||--------|--------
1       | Beratung                    | 2,3    | 10,72 €
5       | Symptombezogene Untersuchung| 2,3    | 10,72 €
250     | Blutentnahme                | 1,8    |  4,20 €
3550    | Laboruntersuchung Blutbild  | 1,15   |  3,50 €

                              Summe:          29,14 €

Hinweis: Die Berechnung erfolgte nach der GOÄ.
Diese Rechnung ist sofort fällig.

Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe

§ 4 Nr. 14 UStG – Die wichtigste Befreiung

Die meisten Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit:

Voraussetzungen:

  1. Heilbehandlung: Medizinisch indizierte Leistung
  2. Qualifikation: Approbation oder Zulassung als Heilberuf
  3. Therapeutisches Ziel: Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung

Befreite Berufsgruppen:

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden
  • Psychotherapeuten und Psychologen (mit Kassenzulassung)
  • Hebammen
  • Podologen

Nicht steuerbefreite Leistungen

LeistungUmsatzsteuerpflichtig?
HeilbehandlungNein (§ 4 Nr. 14 UStG)
Schönheits-OP ohne med. IndikationJa (19%)
Atteste für Dritte (Führerschein etc.)Ja (19%)
Vorträge und SeminareJa (19%)
Gutachten ohne therapeutisches ZielJa (19%)
Warenverkauf (Nahrungsergänzung)Ja (7% oder 19%)

Aufteilung bei gemischten Leistungen

Wenn du sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Leistungen erbringst:

  1. Klare Trennung: Getrennte Rechnungen oder Positionen
  2. Vorsteuerabzug: Nur für steuerpflichtige Leistungsteile möglich
  3. Dokumentation: Saubere Aufzeichnungen führen

Pflichtangaben auf Heilberufs-Rechnungen

Allgemeine Pflichtangaben

Jede Rechnung muss enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Patienten
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum oder -zeitraum
  • Art und Umfang der Leistungen
  • Entgelt für die Leistungen

Besondere Angaben für Heilberufe

Bei GOÄ/GOZ-Abrechnung zusätzlich:

  • Gebührennummer nach GOÄ/GOZ
  • Steigerungsfaktor mit Begründung (wenn > Regelsatz)
  • Hinweis auf die angewandte Gebührenordnung
  • Diagnose (in geeigneter Form)

Bei Umsatzsteuerbefreiung:

  • Hinweis: "Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UStG"
  • Keine USt-IdNr. erforderlich (aber Steuernummer)

Muster: Komplette Heilpraktikerrechnung


NATURHEILPRAXIS MÜLLER
Anna Müller, Heilpraktikerin
Hauptstraße 123 | 80331 München
Tel: 089 / 123 456 | Steuernr.: 143/123/12345

                                    München, 15.01.2026
                                    Rechnung Nr. 2026-015

Patient: Erika Mustermann
Geburtsdatum: 01.05.1980
Anschrift: Musterweg 5, 80333 München

Behandlungszeitraum: 08.01. - 15.01.2026
Diagnose: Chronische Erschöpfung, Kopfschmerzen

Pos. | GebüH-Nr. | Leistung                      | Betrag
-----|-----------|-------------------------------|--------
1    | 1.1       | Ausführliche Anamnese         | 60,00 €
2    | 4.1       | Irisdiagnose                  | 30,00 €
3    | 8.5       | Akupunktur (20 Nadeln)        | 45,00 €
4    | 12.2      | Infusionstherapie Vitamin C   | 35,00 €
                                                  --------
                              Gesamtbetrag:      170,00 €

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker (GebüH).

Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UStG.

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf:
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC: COBADEFFXXX

Mit freundlichen Grüßen
Anna Müller

Abrechnung von IGeL-Leistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) erfordern besondere Sorgfalt:

Voraussetzungen für IGeL-Abrechnung

  1. Schriftliche Vereinbarung: Vor der Behandlung!
  2. Aufklärung: Patient kennt Kosten und weiß, dass Kasse nicht zahlt
  3. Angemessene Bedenkzeit: Mindestens 24 Stunden empfohlen
  4. Keine Drucksituation: Nicht im Notfall anbieten

IGeL-Vereinbarung (Muster)


Vereinbarung über privatärztliche Leistungen

Hiermit bestätige ich, dass mich Dr. [Name] über folgende
Leistung aufgeklärt hat:

[ ] Leistung: _______________________
[ ] Geschätzte Kosten: ________ €
[ ] Die Leistung ist keine Kassenleistung
[ ] Die Kosten werden nicht von meiner GKV übernommen
[ ] Ich hatte ausreichend Bedenkzeit

Datum: ________  Unterschrift Patient: ________
                 Unterschrift Arzt: ________

Abrechnung für Physiotherapeuten

Privatpatienten und Selbstzahler

Als Physiotherapeut kannst du bei Privatpatienten deine Preise selbst festlegen:

LeistungEmpfohlener Preis
Krankengymnastik (20 Min.)25-35 €
Manuelle Therapie (20 Min.)30-45 €
Lymphdrainage (45 Min.)50-70 €
Hausbesuch (Zuschlag)15-25 €

GKV-Abrechnung

Bei Kassenpatienten gelten die bundeseinheitlichen Preislisten:

  • Abrechnung über Heilmittel-Verordnung (Rezept)
  • Zuzahlung durch Patient (10% + 10€ pro Rezept)
  • Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse

Digitale Abrechnung und E-Rechnung

Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS)

Viele Ärzte nutzen PVS für:

  • Rechnungserstellung nach GOÄ
  • Mahnwesen und Inkasso
  • Statistiken und Auswertungen

Kosten: Typischerweise 2-4% des Rechnungsbetrags

E-Rechnung im Gesundheitswesen

Ab 2025 gelten auch für Heilberufe die E-Rechnungs-Pflichten im B2B-Bereich:

  • ZUGFeRD oder XRechnung für Geschäftskunden
  • Privatpatienten können weiterhin PDF/Papier erhalten
  • Praxissoftware sollte E-Rechnung unterstützen

Mahnwesen bei Patientenrechnungen

Besonderheiten im Gesundheitswesen

  • Sensible Daten: Keine Diagnosen auf Mahnungen!
  • Neutraler Absender: Bei Inkasso keine Praxisnennung
  • Menschlicher Umgang: Viele Patienten haben echte Zahlungsprobleme

Empfohlener Mahnablauf

StufeZeitpunktAktion
Zahlungserinnerung7 Tage nach FälligkeitFreundlich erinnern
1. Mahnung14 Tage späterNachdrücklicher
2. Mahnung14 Tage späterInkasso-Androhung
Inkasso/Anwalt14 Tage späterExternes Inkasso

Typische Fehler vermeiden

Bei der GOÄ-Abrechnung

Steigerung ohne Begründung Fehler: 3,5-facher Satz ohne schriftliche Begründung ✅ Immer begründen: "Überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch..."

Analoge Bewertung ohne Kennzeichnung Fehler: Neue Leistung ohne "analog"-Vermerk abrechnen ✅ Bei fehlender GOÄ-Ziffer: "Entsprechend GOÄ-Nr. XXX (analog)"

Zielleistungsprinzip missachtet Fehler: Einzelne Schritte einer Gesamtleistung separat berechnen ✅ Nur die Zielleistung abrechnen, nicht jeden Handgriff

Bei der Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug bei steuerfreien Leistungen Fehler: Vorsteuer aus Praxis-Einkäufen komplett abziehen ✅ Nur anteilig für steuerpflichtige Leistungen abziehen

Steuerfreie und -pflichtige Leistungen vermischen Fehler: Alles als steuerfrei behandeln ✅ Gutachten, Vorträge etc. korrekt versteuern

Checkliste: Rechnung im Gesundheitswesen

Vor der Behandlung:

  • [ ] Versicherungsstatus geklärt?
  • [ ] IGeL-Vereinbarung unterschrieben?
  • [ ] Kostenvoranschlag bei größeren Behandlungen?

Auf der Rechnung:

  • [ ] Alle Pflichtangaben vorhanden?
  • [ ] Gebührennummern korrekt?
  • [ ] Steigerungsfaktoren begründet?
  • [ ] Steuerliche Behandlung korrekt?

Nach der Rechnung:

  • [ ] Kopie archiviert (10 Jahre)?
  • [ ] Zahlungseingang überwacht?
  • [ ] Mahnsystem aktiv?

Fazit

Die Abrechnung im Gesundheitswesen ist komplex, aber beherrschbar. Mit dem Wissen über Gebührenordnungen, Umsatzsteuerbefreiungen und die richtigen Pflichtangaben erstellst du rechtssichere Rechnungen, die von Patienten und Kostenträgern akzeptiert werden.

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Häufige Fragen

Muss ich als Arzt Umsatzsteuer auf meine Rechnungen erheben?

Nein, Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt für alle medizinisch indizierten Leistungen. Ausnahme: Schönheits-OPs ohne medizinische Indikation, Gutachten für Dritte oder Warenverkäufe sind steuerpflichtig.

Was bedeutet der Steigerungssatz bei der GOÄ?

Der Steigerungssatz ist ein Multiplikator für den einfachen Gebührensatz. Bei persönlichen Leistungen liegt der Regelhöchstsatz bei 2,3-fach, der besondere Höchstsatz bei 3,5-fach. Bei Überschreitung des Regelhöchstsatzes musst du die Erhöhung schriftlich begründen (z.B. überdurchschnittlicher Zeitaufwand).

Wie rechne ich IGeL-Leistungen korrekt ab?

Vor der Behandlung musst du eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten treffen. Diese muss die Leistung beschreiben, die Kosten nennen und klarstellen, dass die Krankenkasse nicht zahlt. Der Patient braucht angemessene Bedenkzeit. Erst dann darfst du die Leistung erbringen und abrechnen.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Heilberufe?

Ja, ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich auch für Heilberufe. Rechnungen an andere Unternehmen (z.B. an eine Firma für Betriebsarzt-Leistungen) müssen als XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden. Rechnungen an Privatpatienten können weiterhin als PDF oder Papier verschickt werden.

Darf ich als Heilpraktiker die gleichen Preise wie Ärzte nehmen?

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist eine Empfehlung, keine Pflicht. Du kannst deine Preise grundsätzlich frei gestalten. Allerdings sollten die Preise angemessen sein und in einem vernünftigen Verhältnis zur Leistung stehen. Zu hohe Preise können zu Erstattungsproblemen bei Privatversicherungen führen.

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