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Grundlagen

Schlussrechnung erstellen: Anleitung für die korrekte Abrechnung nach Teilzahlungen

Nach Anzahlungen und Abschlagsrechnungen folgt die Schlussrechnung. Erfahre, wie du sie korrekt erstellst, welche Pflichtangaben nötig sind und wie du häufige Fehler vermeidest.

Thomas Bergmann · ·14 Min Lesezeit

Die Schlussrechnung ist der krönende Abschluss eines Projekts oder Auftrags. Besonders wenn vorher Anzahlungen geleistet oder Abschlagsrechnungen gestellt wurden, ist die korrekte Erstellung der Schlussrechnung entscheidend. In diesem umfassenden Guide erfährst du alles, was du über Schlussrechnungen wissen musst.

Was ist eine Schlussrechnung?

Eine Schlussrechnung (auch Endrechnung oder Abschlussrechnung genannt) ist die finale Rechnung nach Abschluss eines Projekts oder einer Leistung. Sie stellt den Gesamtbetrag dar und berücksichtigt alle vorher geleisteten Zahlungen.

Typische Einsatzgebiete

  • Bauprojekte: Nach Fertigstellung eines Bauvorhabens
  • Handwerk: Nach Abschluss umfangreicher Arbeiten
  • IT-Projekte: Nach Go-Live einer Software
  • Beratungsprojekte: Nach Projektabschluss
  • Anlagenbau: Nach Inbetriebnahme

Der Unterschied zu anderen Rechnungsarten

RechnungsartZeitpunktZweck
AnzahlungsrechnungVor LeistungsbeginnVorfinanzierung sichern
AbschlagsrechnungWährend der LeistungTeilleistungen abrechnen
SchlussrechnungNach FertigstellungGesamtabrechnung

Rechtliche Grundlagen der Schlussrechnung

Gesetzliche Anforderungen (§ 14 UStG)

Die Schlussrechnung muss alle Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
  4. Rechnungsdatum
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer
  6. Menge und Art der Lieferung/Leistung
  7. Zeitpunkt der Leistung (oder Lieferung)
  8. Entgelt (netto) und Steuersatz
  9. Steuerbetrag

Besonderheit bei der Schlussrechnung

Die Schlussrechnung muss alle vorherigen Teilzahlungen aufführen und von der Gesamtsumme abziehen. Das Finanzamt achtet besonders auf die korrekte Darstellung.

Aufbau einer korrekten Schlussrechnung

Beispielstruktur


SCHLUSSRECHNUNG

Rechnungsnummer: 2026-0042
Rechnungsdatum: 08.01.2026
Leistungszeitraum: 01.09.2025 - 31.12.2025

Projekt: Website-Relaunch Müller GmbH

Leistungen:
-------------------------------------------
Konzeption und Design          4.500,00 €
Frontend-Entwicklung           8.200,00 €
Backend-Entwicklung           12.000,00 €
CMS-Integration                3.800,00 €
Testing und Qualitätssicherung 2.500,00 €
-------------------------------------------
Gesamtleistungen netto:       31.000,00 €

Abzüglich erhaltener Zahlungen:
-------------------------------------------
Anzahlung vom 01.09.2025
(Rechnung Nr. 2025-0089)       -6.200,00 €

Abschlag vom 01.11.2025
(Rechnung Nr. 2025-0112)       -9.300,00 €
-------------------------------------------
Summe erhaltene Zahlungen:    -15.500,00 €

-------------------------------------------
Restbetrag netto:              15.500,00 €
zzgl. 19% MwSt:                 2.945,00 €
-------------------------------------------
ZAHLBETRAG:                    18.445,00 €
-------------------------------------------

Die wichtigsten Elemente

  1. Klare Kennzeichnung als "SCHLUSSRECHNUNG"
  2. Vollständige Leistungsübersicht
  3. Auflistung aller Vorauszahlungen mit Datum und Rechnungsnummer
  4. Korrekte Berechnung des Restbetrags
  5. Transparente MwSt-Berechnung

Umsatzsteuer bei Schlussrechnungen

Die korrekte MwSt-Berechnung

Bei der Schlussrechnung gibt es zwei Möglichkeiten:

#### Variante 1: MwSt auf den Restbetrag

Die Umsatzsteuer wird nur auf den noch offenen Restbetrag berechnet. Diese Variante ist korrekt, wenn die Vorauszahlungen bereits mit MwSt versteuert wurden.

#### Variante 2: MwSt-Korrektur

Bei dieser Variante wird die gesamte MwSt in der Schlussrechnung ausgewiesen und die bereits gezahlte MwSt aus den Vorauszahlungen abgezogen.

Beispiel:


Gesamtleistung netto:         31.000,00 €
zzgl. 19% MwSt:                5.890,00 €
Gesamtbetrag brutto:          36.890,00 €

Abzüglich:
Anzahlung brutto              -7.378,00 €
(enthält 1.178,00 € MwSt)
Abschlag brutto              -11.067,00 €
(enthält 1.767,00 € MwSt)

Noch zu zahlen:               18.445,00 €

Wichtig: Beide Varianten führen zum gleichen Ergebnis. Entscheidend ist die konsistente Anwendung und die korrekte Dokumentation für das Finanzamt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Alle Unterlagen zusammentragen

Vor der Erstellung der Schlussrechnung benötigst du:

  • [ ] Auftragsbestätigung/Vertrag
  • [ ] Alle Abschlagsrechnungen mit Zahlungseingängen
  • [ ] Anzahlungsrechnungen mit Zahlungseingängen
  • [ ] Leistungsnachweise/Stundenzettel
  • [ ] Abnahmeprotokoll (falls vorhanden)

Schritt 2: Leistungen vollständig erfassen

Liste alle erbrachten Leistungen detailliert auf:

  • Einzelpositionen mit Mengenangaben
  • Stundensätze und geleistete Stunden
  • Materialkosten (falls vereinbart)
  • Reisekosten (falls vereinbart)
  • Zusätzliche Leistungen (Change Requests)

Schritt 3: Vorauszahlungen korrekt abziehen

Führe alle erhaltenen Zahlungen auf:

  • Datum der Zahlung
  • Rechnungsnummer der Anzahlung/Abschlagsrechnung
  • Netto- und Bruttobetrag
  • Enthaltene Umsatzsteuer

Schritt 4: Restbetrag berechnen

Berechne den noch offenen Betrag:


Gesamtleistung (brutto)
- Anzahlung 1 (brutto)
- Anzahlung 2 (brutto)
- Abschlag 1 (brutto)
= Restbetrag (brutto)

Schritt 5: Prüfung und Versand

  • [ ] Alle Pflichtangaben vorhanden?
  • [ ] Berechnungen korrekt?
  • [ ] Zahlungsziel angegeben?
  • [ ] Bankverbindung vollständig?

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Vorauszahlungen nicht aufgelistet

Problem: Die Schlussrechnung weist den vollen Betrag aus, ohne die bereits gezahlten Beträge abzuziehen.

Lösung: Immer alle Vorauszahlungen mit Datum und Rechnungsnummer aufführen.

Fehler 2: Doppelte Umsatzsteuer

Problem: Die MwSt wird sowohl auf den Vorauszahlungen als auch auf den vollen Betrag der Schlussrechnung erhoben.

Lösung: Bei der Berechnung des Restbetrags die bereits versteuerten Bruttobeträge abziehen ODER die MwSt separat korrigieren.

Fehler 3: Fehlende Rechnungsverweise

Problem: Die vorherigen Rechnungen werden nicht referenziert.

Lösung: Jede Vorauszahlung mit Rechnungsnummer und Datum aufführen.

Fehler 4: Unklare Leistungsbeschreibung

Problem: Die Gesamtleistung wird nur pauschal angegeben.

Lösung: Detaillierte Aufschlüsselung aller Einzelleistungen.

Fehler 5: Falsches Leistungsdatum

Problem: Als Leistungsdatum wird das Rechnungsdatum angegeben.

Lösung: Das tatsächliche Datum der Leistungserbringung oder den Leistungszeitraum angeben.

Besonderheiten in verschiedenen Branchen

Baubranche: VOB-Schlussrechnung

Im Baugewerbe gelten besondere Regeln nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB):

  • Prüffrist: Der Auftraggeber hat 30 Tage Zeit zur Prüfung
  • Schlusszahlung: Nach Abnahme und Prüfung der Schlussrechnung
  • Verjährung: Schlussrechnungsanspruch verjährt nach 3 Jahren
  • Aufmaß: Mengenermittlung nach tatsächlich erbrachter Leistung

Tipp: Bei VOB-Verträgen unbedingt die vereinbarten Fristen einhalten!

Handwerk

  • Abnahmeprotokoll als Nachweis der Fertigstellung
  • Materialkosten separat ausweisen
  • Stundennachweise beifügen

IT und Beratung

  • Stundennachweise oder Leistungsberichte referenzieren
  • Change Requests separat ausweisen
  • Meilensteine dokumentieren

Zahlungsfristen und Mahnwesen

Empfohlene Zahlungsziele

Bei Schlussrechnungen sind längere Zahlungsziele üblich:

BrancheÜbliches Zahlungsziel
Handwerk14-30 Tage
Bau (VOB)30 Tage nach Prüfung
IT-Projekte14-30 Tage
Beratung14 Tage

Skonto anbieten

Um die Zahlung zu beschleunigen, kannst du Skonto anbieten:


Zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren
wir 2% Skonto.

Bei Zahlungsverzug

Wenn die Schlussrechnung nicht bezahlt wird:

  1. Freundliche Zahlungserinnerung nach Fristablauf
  2. Erste Mahnung nach weiteren 7-14 Tagen
  3. Zweite Mahnung mit Fristsetzung
  4. Mahnbescheid oder Inkasso

Digitale Schlussrechnung (E-Rechnung)

Ab 2025: E-Rechnung im B2B

Seit Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab 2027 wird das Versenden zur Pflicht.

Vorteile der digitalen Schlussrechnung

  • Automatische Verarbeitung beim Empfänger
  • Schnellere Zahlungsabwicklung
  • Rechtssichere Archivierung
  • Weniger Fehler durch automatische Prüfung

Formate

  • ZUGFeRD: PDF mit eingebettetem XML
  • XRechnung: Reines XML-Format (für Behörden)

Buchhalterische Behandlung

Beim Leistenden (du)

Die Schlussrechnung dokumentiert den Abschluss des Auftrags:

  1. Umsatzrealisierung zum Leistungszeitpunkt
  2. Forderung in Höhe des Restbetrags
  3. Bereits vereinnahmte Anzahlungen auflösen

Beim Empfänger

Der Kunde kann mit der Schlussrechnung:

  • Vorsteuer aus dem Restbetrag ziehen
  • Bereits gezogene Vorsteuer aus Abschlägen verifizieren
  • Projekt buchhalterisch abschließen

Checkliste: Schlussrechnung erstellen

Vor der Erstellung:

  • [ ] Projekt/Leistung vollständig abgeschlossen?
  • [ ] Abnahme erfolgt (falls erforderlich)?
  • [ ] Alle Vorauszahlungen eingegangen?

Inhalt der Schlussrechnung:

  • [ ] Als "Schlussrechnung" gekennzeichnet
  • [ ] Alle Pflichtangaben vorhanden
  • [ ] Leistungszeitraum angegeben
  • [ ] Alle Positionen detailliert aufgeführt
  • [ ] Vorauszahlungen mit Referenz aufgelistet
  • [ ] Restbetrag korrekt berechnet
  • [ ] MwSt richtig ausgewiesen

Nach dem Versand:

  • [ ] Kopie archiviert (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)
  • [ ] Zahlungseingang überwachen
  • [ ] Bei Bedarf mahnen

Fazit

Die Schlussrechnung ist mehr als nur eine Rechnung – sie ist der dokumentierte Abschluss eines Geschäftsvorgangs. Mit der korrekten Auflistung aller Vorauszahlungen, der transparenten Berechnung des Restbetrags und der Einhaltung aller Pflichtangaben stellst du sicher, dass:

  • Der Kunde einen klaren Überblick hat
  • Das Finanzamt zufrieden ist
  • Die Zahlung zügig erfolgt
  • Keine Rückfragen entstehen

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Schlussrechnung und Endrechnung?

Schlussrechnung und Endrechnung sind Synonyme und bezeichnen dasselbe Dokument: die finale Rechnung nach Abschluss eines Projekts, bei der alle Vorauszahlungen und Abschläge verrechnet werden.

Muss ich vorherige Rechnungen in der Schlussrechnung aufführen?

Ja, alle vorherigen Anzahlungen und Abschlagsrechnungen müssen in der Schlussrechnung mit Datum, Rechnungsnummer und Betrag aufgeführt und vom Gesamtbetrag abgezogen werden.

Wie berechne ich die Umsatzsteuer in der Schlussrechnung?

Du kannst entweder die MwSt nur auf den Restbetrag berechnen (wenn Vorauszahlungen brutto abgezogen werden) oder die gesamte MwSt ausweisen und die bereits in Vorauszahlungen enthaltene MwSt separat abziehen. Beide Methoden sind korrekt.

Welche Zahlungsfrist ist bei Schlussrechnungen üblich?

Üblich sind 14 bis 30 Tage. Im Baugewerbe (VOB) hat der Auftraggeber zunächst 30 Tage zur Prüfung der Schlussrechnung, danach beginnt die Zahlungsfrist.

Was passiert, wenn der Kunde die Schlussrechnung nicht akzeptiert?

Bei Einwänden solltest du das Gespräch suchen und die Unstimmigkeiten klären. Bei berechtigten Einwänden eine korrigierte Schlussrechnung ausstellen. Bei unberechtigten Einwänden auf die Vertragsgrundlage verweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

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