Das Jahr 2025 bringt für Unternehmer nicht nur neue Gesetze, sondern auch den gewohnten Kalender an steuerlichen Verpflichtungen. Wer Fristen versäumt, riskiert unnötige Säumniszuschläge.
Damit Sie den Kopf frei für Ihr Business haben, haben wir alle wichtigen Termine für die Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer in diesem kompakten Überblick zusammengefasst.
1. Umsatzsteuervoranmeldung: Die monatlichen & quartalsweisen Termine
Wenn Sie zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, fallen die Termine grundsätzlich auf den 10. des Folgemonats. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
| Zeitraum | Reguläre Frist 2025 | Mit Dauerfristverlängerung (+ 1 Monat) |
|---|---|---|
| Januar | 10. Februar | 10. März |
| Februar | 10. März | 10. April |
| März / 1. Quartal | 10. April | 12. Mai |
| April | 12. Mai | 10. Juni |
| Mai | 10. Juni | 10. Juli |
| Juni / 2. Quartal | 10. Juli | 11. August |
| Juli | 11. August | 10. September |
| August | 10. September | 10. Oktober |
| September / 3. Quartal | 10. Oktober | 10. November |
| Oktober | 10. November | 10. Dezember |
| November | 10. Dezember | 12. Januar 2026 |
| Dezember / 4. Quartal | 12. Januar 2026 | 10. Februar 2026 |
Pro-Tipp: Beantragen Sie eine Dauerfristverlängerung. Damit gewinnen Sie jeden Monat 30 Tage mehr Zeit für Ihre Buchhaltung.
2. Vorauszahlungen: Einkommen- und Gewerbesteuer
Diese Termine sind fix und finden jedes Quartal statt. Markieren Sie sich diese Tage fett im Kalender, da hier oft größere Summen fällig werden:
| Quartal | Termin 2025 |
|---|---|
| 1. Quartal | 10. März 2025 |
| 2. Quartal | 10. Juni 2025 |
| 3. Quartal | 10. September 2025 |
| 4. Quartal | 10. Dezember 2025 |
3. Die Schonfrist: Drei Tage Puffer?
Das Finanzamt gewährt bei einer Überweisung eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen.
Achtung: Dies gilt nur für die Zahlung per Überweisung, nicht für die Abgabe der Steuererklärung selbst. Bei Barzahlung oder Scheckzahlung gibt es keine Schonfrist.
Am sichersten fahren Sie mit dem Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat) für das Finanzamt - so wird das Geld pünktlich eingezogen und Sie müssen an nichts denken.
4. Jahressteuererklärung 2024 (Abgabe in 2025)
Für die Abgabe der Steuererklärung 2024 gelten im Jahr 2025 folgende Fristen:
| Situation | Abgabefrist |
|---|---|
| Nicht beratene Steuerpflichtige (DIY) | 31. Juli 2025 |
| Beratene Steuerpflichtige (via Steuerberater) | 30. April 2026 |
5. Wie Sie 2025 nie wieder eine Frist verpassen
Das Problem ist meist nicht der Wille, sondern die Zettelwirtschaft. Wer seine Belege erst am 9. des Monats sortiert, gerät in Stress.
Die Lösung: Eine automatisierte Buchhaltung mit Clever Invoice.
- Echtzeit-Übersicht: Sehen Sie jederzeit, wie viel Umsatzsteuer Sie bereits eingenommen haben
- DATEV-Export: Senden Sie Ihre Daten monatlich per Klick an den Steuerberater, damit dieser die Voranmeldung stressfrei erledigen kann
- Fristen-Check: Behalten Sie Ihre offenen Posten im Blick, damit die Liquidität für die Vorauszahlungen immer gesichert ist
Checkliste: Steuertermine 2025
| Steuerart | Intervall | Frist |
|---|---|---|
| UStVA (monatlich) | Monatlich | 10. des Folgemonats |
| UStVA (quartalsweise) | Quartalsweise | 10. nach Quartalsende |
| ESt-Vorauszahlung | Quartalsweise | 10. März/Juni/Sept./Dez. |
| GewSt-Vorauszahlung | Quartalsweise | 15. Feb./Mai/Aug./Nov. |
| Steuererklärung (ohne StB) | Jährlich | 31. Juli |
| Steuererklärung (mit StB) | Jährlich | 30. April Folgejahr |
Fazit: Organisation ist alles
Steuertermine sind vorhersehbar. Wer sein System einmal digitalisiert hat, verliert den Schrecken vor dem 10. des Monats. Nutzen Sie das Jahr 2025, um Ihre Prozesse so zu automatisieren, dass die Steuer nur noch ein Hintergrundprozess ist.
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