Warum E-Rechnung in der Immobilienbranche?
- Effiziente Abrechnung vieler Einheiten
- Nebenkostenabrechnungen standardisieren
- WEG-Abrechnungen digital verteilen
- Maklerprovisionen transparent ausweisen
- Gewerbliche Mieter fordern E-Rechnungen
Branchenspezifische Besonderheiten
Diese Punkte sind besonders wichtig für Ihre E-Rechnungen.
Nebenkostenabrechnung
Jährliche Abrechnung von Betriebskosten. E-Rechnungen strukturieren die Kostenarten nach BetrKV.
WEG-Abrechnung
Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten strukturierte Jahresabrechnungen mit Einzelpositionen.
Maklerprovisionen
Provisionsrechnungen an Käufer oder Verkäufer - mit korrekter MwSt-Behandlung.
Gewerbliche Mieter
Unternehmen als Mieter fordern E-Rechnungen für ihre Buchhaltung.
Typische Rechnungsarten
- Nebenkostenabrechnung
- WEG-Jahresabrechnung
- Mietrechnung (gewerblich)
- Maklerprovisision
- Verwaltergebühr
- Instandhaltungsrechnung
- Hausmeisterservice
Pflichtangaben
- Abrechnungszeitraum
- Objektadresse
- Kostenarten nach BetrKV
- Verteilerschlüssel
- Bei WEG: Miteigentumsanteile
- Vorauszahlungen/Nachzahlung
Häufige Fehler vermeiden
Diese Fehler sehen wir immer wieder - so machen Sie es richtig.
Unklarer Verteilerschlüssel
Verteilerschlüssel (qm, Personen, Einheiten) immer angeben
Fehlende Objektzuordnung
Objektadresse und Einheit eindeutig kennzeichnen
Vorauszahlungen nicht berücksichtigt
Geleistete Vorauszahlungen immer ausweisen
Häufige Fragen
Können Nebenkostenabrechnungen als E-Rechnung verschickt werden?
Ja, ZUGFeRD ist ideal: Mieter erhalten ein verständliches PDF, gewerbliche Mieter können die Daten automatisch verarbeiten.
Wie versende ich E-Rechnungen an viele Eigentümer?
Mit Serien-E-Rechnungsfunktion können Sie alle WEG-Abrechnungen auf einmal erstellen und per E-Mail versenden.
Müssen Maklerprovisionen als E-Rechnung?
An Unternehmen: ja, ab 2025. An Privatpersonen: nicht zwingend, aber empfehlenswert für professionelles Auftreten.
Was ist bei gewerblichen Mietern zu beachten?
Gewerbliche Mieter sind Unternehmen und fordern oft E-Rechnungen. Die Mietrechnung enthält MwSt, die der Mieter als Vorsteuer abziehen kann.